Es wird klargestellt, dass unter dem Begriff "Betreiber" das Unternehmen Relais Spa bezeichnet wird.

Artikel 1 – Rechtliche Rahmenbedingungen
Dieser Vertrag unterliegt, je nach Einrichtung, den Regelungen für Apartment- und Ferienresidenzen. Die Unterkunft wird als zeitweilige Residenz eingetragen. Die Räumlichkeiten können nicht als Haupt- oder Nebenwohnsitz verwendet werden. Hotelgästen ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten einer Handels-, Berufs- oder Handwerks-Tätigkeit nachzugehen. Der Bewohner kann sich nicht auf die Rechtsvorschriften des Unterkunftsverhältnisses beziehen, insbesondere was die Instandhaltung der Unterkunft angeht. Daraus folgt, dass der Vertrag den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie den Konditionen, die dem Mieter unterbreitet worden sind, unterliegt.

Artikel 2 – Reservierung
Die Zimmerreservierung in einem Relais Spa ist erst nach Annahme der Buchung des Kunden durch den Betreiber gültig. Die Bestätigung der Buchung des Kunden durch den Betreiber bleibt nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus tritt die Buchung erst durch den Vorweis einer Kreditkarte eines angesehenen und rechtskräftigen Bankinstituts, durch den Beleg, dass mit dem Betreiber bereits im Vorfeld eine Kreditvereinbarung vereinbart wurde, durch eine Anzahlung oder durch die vollständige Zahlung des Aufenthalts im Vorhinein in Kraft. Die Höhe der Anzahlung entspricht:
- dem Betrag eines Zimmerpreises für eine Nacht, bei einem Aufenthalt von weniger als 5 Nächten,
- dem Betrag eines Zimmerpreises für zwei Nächte, bei einem Aufenthalt von 5 bis 27 Nächte
- dem Betrag eines Zimmerpreises für vier Nächte, bei einem Aufenthalt von 28 Nächten und länger.
Diese Anzahlung muss innerhalb einer Woche nach Buchung durchgeführt werden. Nach dieser Frist von sieben Tagen wird die Buchung annulliert. Im Falle einer Stornierung der Buchung, kann die Anzahlung durch den Betreiber gemäß den Vorschriften des Artikels 7 zurückbehalten werden. Gruppenreservierungen, die von einer einzigen Einheit für ein und denselben Zeitraum durchgeführt wurden und zwischen fünf und zehn Unterkünfte betrifft, unterliegen den spezifischen Konditionen für Gruppen.
Bei Sonderangeboten treten andere Konditionen in Kraft. Sollte dieser Fall eintreten, so haben die aufgeführten Eigenschaften, die unter den Preis-Beschreibungen auf der Reservierungs-Website oder dem entsprechenden Informationsmedium vermerkt sind, Vorrang gegenüber den hier erwähnten Konditionen.

Artikel 3 – Zahlungsbedingungen
Rechnungen müssen bei Vorlage unverzüglich beglichen werden. Am Tag der Anreise wird dem Kunden die Rechnung für den gesamten Aufenthalt berechnet. Ausgeschlossen sind Aufenthalte über 28 Nächte, deren Rechnungen monatlich ausgestellt werden und im Voraus bezahlt werden müssen. Wenn vereinbart wurde, dass die Bezahlung des Aufenthalts durch einen Dritten erfolgt, so ist der Mieter trotz allem für die Begleichung der Rechnung verantwortlich. Die Begleichung aller in Anspruch genommener Leistungen muss bei Vorlage der Rechnung erfolgen. Das Kreditlimit des Betreibers für diese Art der Leistung beläuft sich auf 200 Euro. Der Betreiber hat das Recht auf einen monatlichen Zinssatz von 1,5% auf alle Rechnungen, die zum Zeitpunkt der Vorlage nicht beglichen werden. Sollte eine Summe bei Abreise noch nicht beglichen worden sein, so behält sich der Betreiber das Recht vor, diese von der Kreditkarte des Kunden abzuziehen.

Artikel 4 - Preis
Die Preise sind in Euro angegeben. Alle Steuern und Gebühren sowie die Bereitstellung der Unterkunft sind im Preis inbegriffen (exklusive Unterkunftssteuer und Servicegebühr).

Artikel 5 – Garantie
Bei Ankunft des Mieters und Schlüsselübergabe muss dieser für einen Aufenthalt von unter 28 Nächten eine Kaution von 250 Euro zahlen, sowie 700 Euro für einen Aufenthalt über 28 Nächte. Nach Rückgabe der Schlüssel und der Begleichung aller vor Ort in Anspruch genommenen Zusatzleistungen, wird diese Kaution unverzüglich und vollständig zurückgezahlt, sofern keinerlei Schäden festgestellt wurden. Bei Schäden wird ein Teil der Kaution für die Reparation, den Ersatz von fehlenden Gegenständen oder der Reinigung des Zimmers zurückbehalten und der Restbetrag innerhalb von 60 Tagen nach Abreise zurückerstattet.

Artikel 6 – Änderung der Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer ist in der Buchungsbestätigung oder im Angebot festgelegt. Eine Aufenthaltsverlängerung kann unter Vorbehalt von Zimmerverfügbarkeit und Zustimmung des Betreibers erfolgen, ohne dass dabei das Zimmer und/oder der Preis beibehalten werden müssen. Im Falle einer seitens des Betreibers zugestimmten Verlängerung der Aufenthaltsdauer und Inkrafttreten eines neuen Preises, gilt dieser ab dem ersten Tag der Aufenthaltsverlängerung.
Wenn eine Abreise vor Ende der vorgesehenen Aufenthaltsdauer erfolgt, muss lediglich der Betrag für diesen verkürzten Aufenthalt, der ab dem Tag der Anreise gilt, beglichen werden. Für Aufenthalte unter 28 Nächte wird der Gast gebeten, die Unterkunft mindestens 48 Stunden vor dem neuen Abreisedatum darüber zu verständigen. Bei Nicht-Einhaltung dieser Regelung kann, je nach Situation, eine Entschädigungszahlung in Höhe eines Zimmerpreises für ein bis zwei Nächte verlangt werden. Für einen Aufenthalt von über 28 Nächten wird der Gast gebeten, die Unterkunft mindestens sieben Tage vor dem neuen Abreisedatum darüber zu verständigen. Bei Nicht-Einhaltung dieser Regelung kann, je nach Situation, eine Entschädigungszahlung in Höhe eines Zimmerpreises für zwei bis sieben Nächten verlangt werden.

Artikel 7 – Stornierung / No Show
Jede Stornierung muss dem Betreiber schriftlich mitgeteilt werden. Eine schriftliche Stornierung ist erst ab dem Erhalt dieser durch den Betreiber gültig. Im Falle einer Stornierung muss eine Entschädigungszahlung an den Betreiber überwiesen werden, deren Höhe nach folgenden Kriterien festgelegt wird:
- Aufenthalt von unter 5 Nächten : Jede Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor vorgesehenem Anreisedatum mitgeteilt wird, zieht eine Entschädigungszahlung in Form eines Zimmerpreises für eine Nacht mit sich
- Aufenthalt zwischen 5 und 27 Nächten : Jede Stornierung, die weniger als 48 Stunden vor vorgesehenem Anreisedatum mitgeteilt wird, zieht eine Entschädigungszahlung in Form eines Zimmerpreises für zwei Nächte mit sich
- Aufenthalt von 28 Nächten oder länger : Jede Stornierung, die weniger als 72 Stunden vor vorgesehenem Anreisedatum mitgeteilt wird, zieht eine Entschädigungszahlung in Form eines Zimmerpreises für vier Nächte mit sich

Im Falle eines Nicht-Erscheinens (No-Show) ohne vorherige Stornierung tritt eine der oben aufgeführten Entschädigungszahlungen in Kraft.
Manche Sonderangebote können, unabhängig vom Stornierungsdatum, nicht zurückerstattet werden. In so einem Fall treten daher die oben aufgeführten Konditionen nicht in Kraft und die Gesamtheit der Anzahlung, unabhängig vom Stornierungsgrund, kann nicht zurückerstattet werden.

Artikel 8 – Ankunft und Abreise
Die Schlüsselübergabe erfolgt ab 15 Uhr am Tag der Anreise. Dieser muss vor 10 Uhr morgens am Tag der Abreise zurückgegeben werden. Da unsere Einrichtungen verschiedene Öffnungszeiten haben, empfehlen wir dem Gast diese im Vorhinein zu überprüfen und, falls nötig, die Unterkunft über eine Anreise oder Abreise außerhalb dieser Öffnungszeiten zu verständigen. Die Unterkunft klärt in diesem Fall mit dem Gast ab, wie weiter vorzugehen ist.

Artikel 9 – Pflichten des Hotelgasts
Das Apartment/Zimmer wird dem Mieter in einem guten Zustand übergeben. Der Gast sollte dieses und dessen Ausstattung daher auf verantwortliche Art und Weise nutzen. Die Vorschriften für die maximale Besetzung einer gemieteten Unterkunft sind in der Preis-Übersicht für die jeweiligen Unterkunft-Arten aufgezeigt und müssen vom Mieter eingehalten werden. Eine Inventurliste steht in jedem Apartment zur Verfügung. Der Mieter muss deren Richtigkeit überprüfen und jede Unregelmäßigkeit oder einen fehlenden/beschädigten Gegenstand innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an der Rezeption melden. Bei Abreise wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt, sowie die Sauberkeit des Apartments durch den Betreiber kontrolliert. Sollte eine Bestandsänderung oder Schäden vorliegen, so werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, in die gemieteten Räume einzudringen, um die Instandhaltung und die Sicherheit vor Ort zu sichern.

Artikel 10 - Verantwortlichkeit
Der Betreibers kann im Falle eines Diebstahls oder Beschädigung von persönlichem Eigentum innerhalb des Apartments, des Safes, den Gemeinschaftsbereichen, den Parkplätzen und jedem anderen Teil der Unterkunft nicht verantwortlich gemacht werden: Der Vertrag unterliegt dem Status der Apartment- und Ferienresidenzen. Somit sind die Regelungen des Artikels 1952 und Folgende des Französischen Zivilgesetzbuches bezüglich der Hotellerie nicht geltend.

Artikel 11 – Kundenservice
Das Personal vor Ort steht zur Verfügung, um Beschwerden oder Meldungen über eventuelle Schäden entgegenzunehmen und um dem Gast einen angenehmen Aufenthalt zu bereiten. Jede Beschwerde kann schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: Groupe RESIDE ETUDES, Direction des Ventes Relais Spa , 42 avenue George V, 75008 PARIS.

Artikel 12 – Änderung der Leistungen
Unter bestimmten Umständen und sofern diese der höheren Gewalt zuzuordnen sind, kann der Betreiber seine Leistungen teilweise oder vollständig zurückzuziehen, sei es die zur Verfügungstellung der Unterkunft als auch zusätzliche Leistungen, wie z.B. das Frühstück. Nichterbrachte Leistungen werden nicht in Rechnung gestellt. Es können keinerlei Entschädigungszahlungen verlangt werden.

Artikel 13 – Kündigung – Maßnahmen – Nichterneuerung
Der Vertrag wird im Fall der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Mieter oder ungeeigneter Verhaltensweisen desselbigen, die den Ferienaufenthalt der übrigen Mieter stören, kraft Gesetzes gekündigt. Der Mieter ist in diesem Fall dazu verpflichtet, die Unterkunft unverzüglich zu verlassen, und wird, wenn nötig, mittels Durchsetzung von Rechtsvorschriften dazu gezwungen.